Petition „Der Lyrik eine Bresche – für ein Gedicht je Ausgabe“ – Ihr Schreiben vom 01.11.2018

Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.
Haus der Presse
Herr Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer
Markgrafenstraße 15

D-10969 Berlin

07.01.2019

Betr.:  Petition „Der Lyrik eine Bresche – für ein Gedicht je Ausgabe“ –
Ihr Schreiben vom 01.11.2018

 

Sehr geehrter Herr Wolff,

für Ihr o.g. Schreiben danken wir Ihnen herzlich. Es hat uns zum Schmunzeln gebracht. Es wäre ein Leichtes gewesen, Ihnen aus dem Faxprotokoll den Nachweis vorzulegen, dass das ursprüngliche Schreiben bei Ihnen eingetroffen ist. Wir haben das Ihnen und uns erspart.

Allein die Tatsache, dass die Twitteraccounts der Zeitungen des Springerverlags unsere Tweets unter dem Hashtag #DerLyrikEineBresche blockiert haben, auf denen auf die Petition angezeigt gewesen ist, zeigt, dass die Petition zum einen unangenehm ist und zum anderen Ihrem Präsidenten sicherlich auf diesem Weg spätestens bekannt gemacht wurde.

Kommen wir zu Ihrem Abwehrargument: Sie stellen fest, dass Ihr Verband den Redaktionen und Verlagsleitungen Ihrer Verbandsmitglieder keinen Vorschriften machen kann, wie diese ihre Objekte zu führen haben. Allein dieses Argument ins Feld zu führen, setzt voraus, dass Sie uns unterstellen, wir verstünden nicht, was Presse- und Gewerbefreiheit sind und was für eine Aufgabe ein Interessensverband hat und wie dieser funktioniert. Wir dürfen Sie in dieser Hinsicht beruhigen; es ist nicht durchaus Ihr Privileg, davon Kenntnis zu haben.

Wenn Sie die Petition nochmals studieren und die Ihnen vorliegende Korrespondenz gelesen hätten, wäre Ihnen klargeworden, dass eine Anweisung des Präsidenten an die Verbandsmitglieder nie in Rede stand. Es ging und geht einzig und allein um die Unterstützung des Anliegens durch Ihren Präsidenten und damit durch den Verband. Es ist sonnenklar, dass eine solche Bitte immer nur Unterstützungs- und Vorbildcharakter haben konnte, nie eine verbindliche Handlungsvorgabe gewesen wäre, die Verbände in ihren Mitgliedern nur in besonderen, zumeist gesetzlich geregelten, Ausnahmefällen erteilen dürfen (s. z.B. das Genossenschaftsgesetz etc.).

Vielleicht ringen Sie sich – bzw. ringt sich Ihr Verbandspräsident Dr. Döpfner – durch, sich das Anliegen nochmals durch den Kopf gehen zu lassen, mit dem Ergebnis, es schließlich doch für förder- und unterstützungswürdig zu befinden. Ein Gedicht je Ausgabe verbraucht so wenig Platz, dass es kaum begründbar ist, auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht, einen solchen, meist sehr kurzen Text nicht auf einer Feuilletonseite in einem kleinen Kästchen prominent zu präsentieren. Um nicht weniger geht es – aber eben auch im nicht mehr.

Wir werden das Anliegen weiter bewerben. Die Facebookseite ist unter @zugetextetcom online. Das Interesse an ihr ist überraschend hoch.

Wir wünschen Ihnen, dem Verband, Ihren Mitgliedsunternehmen und den dortigen Redaktionen ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2019. Auf eine positive Nachricht freuen wir uns schon heute.

Mit herzlichen Grüßen
– Redaktion zugetextet.com –
Feuilleton für Poesie-Sprache-Streit-Kultur

Walther, Herausgeber

Bitte besuchen Sie uns unter: http://www.zugetextet.com – wir freuen uns auf Sie!

https://www.openpetition.de/petition/blog/der-lyrik-eine-bresche-fuer-ein-gedicht-je-ausgabe-einer-zeitung/20

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